Erleidet ein Mensch den Hirntod und hat keinen Organspende-Ausweis ausgefüllt, so werden seine oder ihre Angehörigen nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des hirntoten Menschen befragt. Gibt es dafür keine Anhaltspunkte, können sie dennoch stellvertretend über eine Organspende entscheiden. Dies ist für die Angehörigen in einer Situation, in der sie ohnehin schon mit dem Versterben eines ihnen nahe stehenden Menschen konfrontiert werden, eine sehr schwierige und belastende Situation.
Ebenso belastend kann es aber für Angehörige oder nahe stehende Menschen sein, wenn sie sich nicht vorstellen können, mit der zu Lebzeiten getroffenen Entscheidung des nun hirntoten Menschen gut weiterleben zu können. Vielleicht können sie jetzt, wo das eigentlich Unvorstellbare eingetreten ist, ihre ursprüngliche Zustimmung zur Entscheidung des ihnen nahe stehenden Menschen nicht mehr aufrechterhalten.
Unser Organspende-Ausweis hält die Möglichkeit vor, einen oder eine Angehörige zu benennen, die oder der vor einer Entnahme von Organen oder von Körpergewebe der Entscheidung des Spenders oder der Spenderin zustimmen muss. Denn Organspende und ebenso Gewebespende betrifft nicht nur den Spendenden oder die Spendende, auch nicht nur die Empfängerinnen und Empfänger, sondern immer auch die Angehörigen.
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