Sterbebegleitung durch Angehörige ermöglichen

Die liebevolle Begleitung eines sterbenden Menschen bis zum Ende ist für die Sterbenden ebenso wichtig wie für die Angehörigen. Steht ein hirntoter Mensch nicht für eine Organspende zur Verfügung, können Angehörige dabei sein, wenn die Beatmung eingestellt wird, und den Sterbenden oder die Sterbende bis zum Eintritt des Todes begleiten.

Wird ein Mensch nach festgestelltem Hirntod zum Organspendenden, ist eine Sterbebegleitung in der Regel nicht möglich, weil nicht-medizinisches Personal keinen Zutritt zum Operationssaal hat. Dass dem hygienische Gründe entgegenstehen, lässt sich aber so nicht mehr aufrechterhalten – sind doch bei Kaiserschnittgeburten heute häufig die Väter anwesend. Grundsätzlich käme daher im Falle einer Organentnahme, sofern das gewünscht ist, die Begleitung eines hirntoten Menschen während Organentnahme und Sterben im Operationssaal in Frage.

Menschen diese Sterbebegleitung zu ermöglichen, halten wir für sehr wichtig. Es könnte dem starken Gefühl vieler Angehöriger entgegenwirken, sie hätten ihren liebsten Menschen im schwächsten Moment alleingelassen. Angehörige können aber auch mit dieser Situation überfordert sein. Deshalb sollte alternativ eine Vertreterin oder ein Vertreter für die Sterbebegleitung während der Organentnahme benannt werden dürfen.

 

alle Positionen ansehen EFiD-Positionspapier lesen Organspende-Ausweis runterladen Persönliche Perspektiven