Verteilung von Lebenschancen muss ethisch debattiert werden

Transplantationsregister: Politik drückt sich vor entscheidenden ethischen Fragen

Anlässlich der erneuten Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum geplanten Transplantationsregister beanstanden die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) und Bischöfin Ilse Junkermann, dass die Fragen der Verteilungsgerechtigkeit bei Organtransplantationen bisher nicht ausreichend diskutiert wurden. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Transplantationsregister dazu beitragen soll, die Kriterien für die Aufnahme in Wartelisten und für die Verteilung von gespendeten Organen weiterzuentwickeln. „Der Gesetzgeber überlässt entscheidende ethische Fragen Interessenverbänden. Regeln über die Verteilung von Lebenschancen darf allein unsere gewählte Volksvertretung aufstellen, nicht die Bundesärztekammer oder die Verbände der Krankenhausträger“, stellt EFiD-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth fest.

„Die Frage, nach welchen Regeln Schwerstkranke Organe erhalten sollen, hat der Bundestag bisher nicht beantwortet. Er hat sich diese Frage nicht einmal gestellt. Das wäre aber seine Aufgabe.“ Es dürfe nicht allein um medizinische Fragen bei der Organverteilung gehen, meint auch Bischöfin Ilse Junkermann. „Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung bei diesen Fragen, auch die Kirchen haben hierzu ein gewichtiges Wort mitzureden und ihre Wertvorstellungen, die unsere Gesellschaft mitprägen, in dieser Frage einzubringen.“ Die Verteilung von Lebenschancen sei eine Frage, die jeden betreffe, es brauche Auseinandersetzung mit diesen Fragen „Grundsätzlich begrüßen wir – jenseits aller berechtigten Kritik – die Einrichtung eines zentralen Transplantationsregisters, denn es wird die Transparenz erhöhen und damit möglichen Missständen, wie sie mit den Transplantationsskandalen vor drei Jahren offenbar wurden, vorbeugen“.

 

 

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